Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch

Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder eines unbemannten Flugkörpers, deren Teile oder deren Ladung,
bzw. Fahrzeuganprall, Überschalldruckwellen,

zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.

Welches Gebäude ist versichert?

Versichert sind auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück:

a) Die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Grundstücksbestandteilen. Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind.

b) Garagen/Carports, auch im Umkreis von 500 m (Luftlinie) außerhalb des Versicherungsgrundstückes.

c) Nebengebäude bis insgesamt 50 qm Grundfläche, die einem Wohnhaus üblicherweise zugerechnet werden und der privaten Haushaltsführung und/oder Freizeitgestaltung dienen (z. B. Geräte-/Gewächs-/Gartenhäuser, Schuppen, Sauna, Schwimmhalle, Stall). Wird diese Fläche überschritten oder zu Wohnzwecken genutzt, entfällt eine Mitversicherung.

d) Gebäudezubehör.

Mitversicherte Gebäudebestandsteile und Grundstücksbestandteile

Versichert sind die auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück vorhandenen, zum versicherten Gebäude und Grundstück gehörenden Sachen und deren Zubehör.

Wie insbesondere:

  • Aufzüge,
  • außen angebrachte Sachen, soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt,
  • Bänke,
  • Brennstoffvorräte für Sammelheizungen,
  • Briefkastenanlagen,
  • Brunnenanlagen,
  • Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Haus raumspezifisch geplant und gefertigt sind,
  • Fahrradunterstand, Fahrradständer,
  • festmontierte Spielplatzeinrichtungen,
  • Fäkalienanlagen / Kläranlagen,
  • Freisitze,
  • Garten- oder Grillkamine,
  • Gas- und Öltanks,
  • Gemeinschaftswaschmaschinen- und –trockner,
  • Grundstückseinfriedungen (auch Hecken),
  • Hauswasserver- und -entsorgungen inklusive Zisternenanlagen,
  • Hof- und Gehwegbefestigungen,
  • Hundehütten, -zwinger,
  • Heizungs- und Warmwasseranlagen,
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder sonstige elektrisch betriebene Geräte, soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt,
  • Leuchtröhrenanlagen, Lampen,
  • Markisen,
  • Müllboxen/Mülltonnen,
  • nachträglich in die versicherte Immobilie eingefügte/ausgetauschte Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt,
  • Pavillons – fest installierte,
  • Papierkörbe – fest installierte,
  • Pergolen – fest installierte,
  • Regenwassernutzungsanlagen (z. B. Zisternen),
  • Sachen, die künftig eingefügt werden sollen (z. B. Vorräte an Fliesen, Bodenbelägen, Tapeten),
  • Sanitäranlagen,
  • Schaukästen, Vitrinen,
  • Schilder, Transparente,
  • Schutz- und Trennwände,
  • Schwimmbäder, Schwimmbecken, Whirlpools,
  • Saunen, Dampfbäder,
  • Springbrunnen,
  • Ständer, Masten, elektrische Freileitungen, Fahnenstangen,
  • Terrassen,
  • Überdachungen,
  • vom Mieter ausgebaute und innerhalb des Gebäudes eingelagerte versicherte Sachen (z. B. Einbaumöbel, Türen),
  • Wandverkleidungen, Bodenbeläge,
  • Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Wärmezähler,
  • Wäschespinnen, Wäsche- und Trockenstangen (sofern fest im Boden verankert),
  • Wege- und Gartenbeleuchtungen.

Welche Schadensfälle sind in der Feuerversicherung abgesichert?

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine versicherte Gefahr zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.

Brand

Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Mitversichert sind auch Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.

Schadenbeispiel:

In einem Einfamilienhaus kommt es durch einen Kurzschluss in der elektrischen Verkabelung zu einem Brandschaden. Dieser breitet sich schnell aus und beschädigt das Dach sowie mehrere tragende Wände des Hauses. Die Hitze und der Rauch haben zudem die Fenster zerstört und Teile der Fassade in Mitleidenschaft gezogen.

  • Wiederherstellung des Dachstuhls: Die Wiederaufbaukosten des Dachstuhls und die Neueindeckung des Daches werden übernommen.
  • Reparatur der tragenden Wände: Die notwendigen Reparaturen oder der Wiederaufbau der beschädigten tragenden Wände sind ebenfalls versichert.
  • Erneuerung der Fenster: Die Feuerversicherung kommt für den Ersatz der zerstörten Fenster auf.
  • Fassadenschäden: Die Instandsetzung oder der Austausch der beschädigten Fassadenbereiche wird ebenfalls abgedeckt.
  • Reinigungsarbeiten: Die Reinigungskosten und Sanierungskosten von Rauchschäden an den Wänden und Decken sind eingeschlossen.

Zusätzlich mögliche Leistungen:

  • Abriss- und Aufräumarbeiten: Sollte es notwendig sein, beschädigte Gebäudeteile abzureißen, übernimmt die Versicherung auch diese Kostenpunkte.
  • Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands: Die Versicherung sorgt dafür, dass das Haus wieder in den Zustand vor dem Ereignis gebracht wird, soweit dies möglich ist.

Dieses Beispiel zeigt, wie umfassend eine Feuerversicherung im Rahmen einer Gebäudeversicherung sein kann, indem sie nicht nur die direkten Brandschäden, sondern auch Folgeschäden und notwendige Sanierungsarbeiten abdeckt.

Blitzschlag

Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität sind mitversichert.

Schadenbeispiel:

Während eines starken Gewitters schlägt ein Blitz in das Dach eines Wohnhauses ein. Der Blitz verursacht einen elektrischen Überschlag, der einen Feuerschaden in der Dachkonstruktion auslöst. Das Feuer breitet sich schnell aus und beschädigt nicht nur das Dach, sondern auch das darunterliegende Geschoss, wodurch Zimmerdecken und Wände erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. Zudem wird die elektrische Anlage des Hauses durch die hohe Spannung des Blitzes schwer beschädigt, und einige Elektrogeräte im Haus gehen kaputt.

  • Reparatur oder Wiederaufbau des Dachs: Die Reparaturkosten des durch den Blitzschlag beschädigten Dachs oder dessen vollständigen Wiederaufbau werden übernommen.
  • Instandsetzung von Zimmerdecken und Wänden: Die Versicherung deckt die Instandsetzungskosten von durch Feuer und Rauch beschädigten Zimmerdecken und Wänden ab.
  • Elektrische Anlage: Die Reparaturkosten oder den Austausch der beschädigten elektrischen Anlage werden erstattet.
  • Entsorgung und Aufräumarbeiten: Alle Kosten für die Entsorgung von Brandresten und Aufräumarbeiten sind ebenfalls abgedeckt.
  • Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands: Falls durch den Blitzschlag eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Hauses erforderlich ist, werden die entsprechenden Schäden übernommen.

Zusätzlich mögliche Leistungen:

  • Behebung von Folgeschäden: Schadensfälle, die durch Rauch oder Löschwasser entstanden sind, werden ebenfalls von der Feuerversicherung gedeckt.
  • Gebäudeteilen: Auch ein Schaden an fest installierten Teilen des Hauses, wie etwa fest eingebauten Schränken oder der Haustechnik, sind versichert.

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die Feuerversicherung nicht nur die unmittelbaren Brandschäden durch den Blitzschlag abdeckt, sondern auch die daraus resultierenden Folge- und Begleitschäden.

Explosion

Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Eine Behälterexplosion (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.

Schadenbeispiel:

In einem Mehrfamilienhaus kommt es durch eine undichte Leitung zu einer Gasexplosion in der Küche einer Wohnung. Die Gasexplosion verursacht erhebliche Wohnungsschäden und auch an den umliegenden Einheiten. Die Fenster werden durch die Druckwelle zerstört, Wände werden eingerissen, und Teile der Fassade werden beschädigt. Zudem bricht ein kleinerer Folgebrand aus, der Möbel und Elektroinstallationen in Mitleidenschaft zieht.

  • Reparatur oder Wiederaufbau der beschädigten Wände: Die Wiederherstellungskosten der beschädigten oder zerstörten Wände werden übernommen.
  • Ersatz der zerstörten Fenster: Die Versicherung deckt die Ersatzkosten der durch die Druckwelle zerstörten Fenster.
  • Fassadenschäden: Die Instandsetzung oder der Austausch der beschädigten Fassade wird von der Versicherung übernommen.
  • Folgebrandschäden: Auch die durch den Folgebrand entstandenen Einrichtungsschäden, den Elektroinstallationen oder fest eingebauten Teilen werden abgedeckt.
  • Entsorgung und Aufräumarbeiten: Aufwendungen für die Entsorgung der Trümmer und Aufräumarbeiten werden ebenfalls erstattet.

Zusätzlich mögliche Leistungen:

  • Notwendige provisorische Maßnahmen: Falls nötig, übernimmt die Versicherung auch die Aufwendungen für temporäre Absicherungsmaßnahmen, wie etwa das Abstützen einsturzgefährdeter Gebäudeteile oder das Abdecken zerstörter Bereiche.
  • Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands: Die Feuerversicherung sorgt dafür, dass das Haus soweit wie möglich in den Zustand vor dem Schaden zurückversetzt wird.

Dieses Beispiel zeigt, wie umfassend die Feuerversicherung sein kann, indem sie nicht nur die direkten Explosionsschäden, sondern auch Folgeschäden und notwendige Sanierungsarbeiten abdeckt.

Verpuffung

Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.

Schadenbeispiel:

In einer Küche eines Einfamilienhauses entzündet sich aufgrund einer defekten Gasheizung eine Gasansammlung, was zu einer Verpuffung führt. Diese Verpuffung verursacht eine plötzliche Druckerhöhung, die erhebliche Küchenschäden verursacht. Dabei werden Küchenschränke aus der Verankerung gerissen, Fenster zerspringen und es kommt zu Rissen in den Wänden. Darüber hinaus breitet sich durch die Verpuffung ein kleiner Feuerball aus, der Teile der Einrichtung und die Wände in der Küche beschädigt.

  • Reparatur oder Austausch der beschädigten Kücheneinrichtung: Die Kosten für den Ersatz der beschädigten oder zerstörten Küchenschränke, Arbeitsplatten und fest installierten Geräte werden übernommen.
  • Fensterschäden: Die Versicherung übernimmt die Ersatzkosten der durch die Verpuffung zerstörten Fenster.
  • Instandsetzung von Wänden: Die Feuerversicherung deckt die die Reparaturkosten von Rissen oder anderen Wandschäden, die durch die Verpuffung entstanden sind.
  • Reinigung und Sanierung: Racuh- und Rußschäden sowie die Reinigung und Sanierung der betroffenen Bereiche werden ebenfalls abgedeckt.
  • Feuerballschäden: Die Versicherung kommt für Schadensfälle auf, die durch die Hitze und Flammenentwicklung an Einrichtungsgegenständen und Wänden entstanden sind.

Zusätzlich mögliche Leistungen:

  • Provisorische Maßnahmen: Notwendige Maßnahmen, um das Haus zu schützen, wie etwa das Abdecken von zerstörten Fenstern oder das Abstützen geschädigter Strukturen, werden ebenfalls übernommen.
  • Folgeschäden: Die Versicherung deckt auch Folgeschäden ab, wie etwa durch Rauchentwicklung oder Rußablagerungen.

Dieses Beispiel illustriert, dass die Feuerversicherung auch Verpuffungsschäden, die mit einer plötzlichen Entzündung von Gasen verbunden ist, abdeckt, inklusive aller dadurch entstandenen Folge- und Nebenschäden.

Implosion

Implosion ist ein plötzlicher unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.

Schadenbeispiel:

In einem Gebäude, das über eine große Glaskuppel verfügt, entsteht durch einen plötzlichen Druckabfall in der Umgebung eine starke Unterdrucksituation. Die Glaskuppel, die nicht für solche Druckunterschiede ausgelegt ist, hält dem äußeren Luftdruck nicht stand und implodiert. Dabei werden die Glaselemente nach innen gezogen und zerbrechen, wobei Scherben in den darunterliegenden Raum fallen. Die Implosion verursacht erhebliche Gebäudeschäden, insbesondere an der Glaskonstruktion und an darunterliegenden Einrichtungen wie Möbeln und Bodenbelägen.

  • Ersatz der Glaskuppel: Die Kosten für den Ersatz oder die Reparatur der zerstörten Glaskuppel werden übernommen.
  • Beschädigungen im Innenbereich: Die Versicherung deckt den Schaden ab, der durch herabfallende Glasscherben entstanden ist, einschließlich an Möbeln, Bodenbelägen und anderen Einrichtungsgegenständen.
  • Reparatur von Sekundärschäden: Wenn die Implosion zusätzliche Zusatzschäden an den Gebäudestrukturen, wie Wänden oder Decken, verursacht hat, werden auch diese Reparaturen übernommen.
  • Entsorgung und Aufräumarbeiten: Die Beseitigungskosten der Glasscherben und sonstigen Trümmer sowie für Aufräumarbeiten sind ebenfalls abgedeckt.

Zusätzlich mögliche Leistungen:

  • Sicherungsmaßnahmen: Falls erforderlich, übernimmt die Versicherung auch Aufwendungen für temporäre Maßnahmen, um die Immobilie nach dem Schaden zu sichern, wie etwa das Abdecken der Öffnung durch die zerstörte Glaskuppel.

Dieses Beispiel zeigt, dass die Feuerversicherung auch für seltene Schadensereignisse wie eine Implosion aufkommen kann, einschließlich der damit verbundenen Folgeschäden und notwendigen Sanierungsarbeiten.

Nutzwärmeschäden

Nutzwärmeschäden sind über die Bedingungen grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Nutzwärmeschaden in der Wohngebäudeversicherung liegt vor, wenn Gebäudebestandteile einem Nutzfeuer oder einer Wärme zur Bearbeitung ausgesetzt sind und so zu Schaden kommen. Betroffene Sachen sind hier beispielsweise Öfen, Schornsteine oder Heizungsanlagen. Kommt es also zu einem Nutzwärmebrand, werden die Feuerschäden an der Immobilie bezahlt, nicht aber am eigentlichen Nutzwärme-Gebäudebestandteil, also dem Ofen oder der Heizungsanlage selber. Durch den Einschluss von Nutzwärmeschaden wird der Versicherungsschutz entsprechend erweitert und die Versicherungslücke geschlossen.

Schadenbeispiel:

In einem Mehrfamilienhaus wird in einer Wohnung ein Kaminofen genutzt, um Wärme zu erzeugen. Aufgrund einer unsachgemäßen Bedienung des Ofens – die Luftzufuhr wird zu stark gedrosselt, und es entsteht ein Wärmestau – erhitzt sich der Kamin übermäßig stark. Infolgedessen entzündet sich die um den Kamin herum verbaute Holzverkleidung. Das Feuer breitet sich auf den Wohnraum aus und beschädigt Wände, Decken und Möbel. Darüber hinaus entsteht Rauchschaden in mehreren Räumen der Wohnung.

  • Brandschäden: Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten oder den Wiederaufbau der beschädigten Gebäudeteile, einschließlich der Wände, Decken und Bodenbeläge.
  •  Beschädigungen an fest eingebauten Teilen des Hauses, wie die Holzverkleidung um den Kamin, sind ebenfalls gedeckt.
  • Rauch- und Rußschäden: Die Reinigung und Sanierung von Rauch- und Rußschäden, die durch den Vorfall in den betroffenen Räumen entstanden sind, werden ebenfalls abgedeckt.
  • Entsorgungs- und Aufräumarbeiten: Aufwendungen für die Beseitigung von Brandrückständen und für notwendige Aufräumarbeiten sind versichert.

Zusätzlich mögliche Leistungen:

– Notmaßnahmen: Falls erforderlich, übernimmt die Versicherung die Kosten für Maßnahmen, die nötig sind, um das Haus zu schützen, wie etwa das Sichern von Öffnungen oder das Abstützen beschädigter Strukturen.

Dieses Beispiel zeigt, dass auch Beschädigungen, die durch die bestimmungsgemäße Nutzung von Wärmequellen entstehen und dabei unabsichtlich einen Brandschaden verursachen, von der Feuerversicherung abgedeckt sein können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genaue Abdeckung von den spezifischen Versicherungsbedingungen abhängt.

Sengschäden

Sengschäden sind durch Hitzeeinwirkung entstandene Beschädigungen, für die jedoch nicht die direkte Einwirkung eines definitionsgerechten Feuers/Brandes verantwortlich ist. Versengungen können beispielsweise durch heiße Asche hervorgerufen werden.

Schadenbeispiel:

Ein Sengschaden entsteht durch Hitze, ohne dass es zu einem offenen Feuer oder einer Flammenbildung kommt. Ein solcher Schaden kann ebenfalls von der Feuerversicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung gedeckt sein.

Schadenbeispiel:

Ein Bewohner eines Einfamilienhauses nutzt einen elektrischen Heizstrahler, um ein Zimmer zu erwärmen. Der Heizstrahler wird versehentlich zu nah an einem Sofa platziert. Durch die intensive Strahlungswärme wird das Polstermaterial des Sofas so stark erhitzt, dass es zu Verfärbungen und Verkohlungen auf dem Stoff kommt, ohne dass Flammen entstehen. Der heiße Luftstrom des Heizstrahlers führt auch zu einem leichten Schmelzen eines nahegelegenen Kunststoffmöbels und verursacht Verfärbungen an der Wandfarbe hinter dem Sofa.

– Fest installierten Einbauten: Schäden, wie Verfärbungen und Hitzeeinwirkungen an Wänden, die durch den heißen Luftstrom des Heizstrahlers verursacht wurden, werden durch die Feuerversicherung gedeckt.

– Verkohlungen und Hitzeschäden: Die Versicherung kommt für die Instandsetzung oder den Ersatz von durch Hitzeeinwirkung beschädigten festen Bestandteilen des Gebäudes auf, wie etwa fest montierten Regalen oder Einbauten, die durch den Heizstrahler in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Begrenzte Deckung:

Es ist wichtig zu beachten, dass Sengschäden, die ausschließlich an beweglichem Hausrat entstehen, oft von der Hausratversicherung abgedeckt werden, sofern diese Versicherung abgeschlossen wurde. Die Feuerversicherung innerhalb der Gebäudeversicherung deckt in der Regel nur Schadensfälle an fest installierten oder baulichen Bestandteilen des Gebäudes.

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die Feuerversicherung Schadensfälle abdeckt, die durch starke Hitzeeinwirkung entstehen, selbst wenn kein offenes Feuer auftritt. Die genaue Abdeckung von Sengschäden hängt jedoch von den individuellen Bedingungen des Versicherungsvertrags ab.

Blindgängerschäden

Als Blindgänger werden nicht vollständig detonierte, nicht geräumte (und im Erdreich verbliebene) Kampfmittel, zumeist Überbleibsel aus dem Zweiten Weltkrieg (Fliegerbomben, Granaten, Munition) bezeichnet. Explodiert ein solcher Blindgänger und beschädigt dabei die Immobilie, leistet der Versicherer (falls durch den Tarif vorgesehen).

Schadenbeispiel:

In einem städtischen Wohngebiet wird bei Bauarbeiten auf einem Grundstück eine alte Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt. Trotz Sicherheitsmaßnahmen kommt es bei der Entschärfung zu einer unkontrollierten Detonation. Die Explosion verursacht erhebliche Beschädigungen an mehreren nahegelegenen Wohnhäusern. Eines der Immobilien erleidet schwere Strukturschäden: Fenster werden durch die Druckwelle zerstört, das Dach wird beschädigt und Teile der Fassade werden stark in Mitleidenschaft gezogen. Auch Inneneinrichtungen wie fest installierte Schränke und Sanitäreinrichtungen werden durch die Erschütterungen und Trümmerteile beschädigt.

  • Strukturelle Gebäudeschäden: Die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau der beschädigten strukturellen Teile des Gebäudes, wie Wände, Decken und Dach, werden übernommen.
  • Fenster und Türen: Der Ersatz von durch die Druckwelle zerstörten Fenstern und Türen wird ebenfalls von der Versicherung gedeckt.
  • Fassadenschäden: Die Instandsetzung oder der Austausch der beschädigten Fassade ist ebenfalls abgedeckt.
  • Reparatur von fest installierten Einbauten: Beschädigungen an fest installierten Einbauten, wie Einbauschränken oder Sanitäreinrichtungen, werden erstattet.
  • Entsorgungs- und Aufräumarbeiten: Die Kosten für die Beseitigung von Trümmern und Aufräumarbeiten nach der Detonation sind ebenfalls in der Regel abgedeckt.

Zusätzlich mögliche Leistungen:

– Notmaßnahmen: Falls notwendig, werden Aufwendungen für sofortige Sicherungsmaßnahmen übernommen.

Besonderheiten:

Die Deckung solcher Schadensfälle kann je nach Versicherungspolice unterschiedlich sein. Während moderne Gebäudeversicherungen oft solche Explosionen einschließen, kann es spezifische Ausschlüsse oder Einschränkungen geben, insbesondere wenn der Schaden auf kriegerische Ereignisse oder ähnliche außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Es ist daher wichtig, die genauen Versicherungsbedingungen zu prüfen oder sich mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen, um die Deckung zu klären.

Rauch- und Rußschäden

Rauch und Ruß sind lediglich Begleiterscheinungen eines Feuers. Kommt es also zu einer Beschädigung des Gebäudes durch eben jene, handelt es sich nicht um einen direkten Brandschaden oder Feuerschaden. Geleistet wird nur bei dieser Deckungserweiterung. Zu beachten ist hierbei jedoch immer der generelle Ausschluss von Allmählichkeitsschäden (beispielsweise durch den sachgemäßen Betrieb eines Kamins). Ein typischer Versicherungsfall ist der Ausbruch eines Feuers in der Nähe des versicherten Gebäudes (zum Beispiel auf dem Nachbargrundstück oder an einem Baum neben dem Haus auf dem Versicherungsgrundstück).

Schadenbeispiel:

In einem Mehrfamilienhaus bricht in einer Wohnung ein kleiner Küchenbrand aus, verursacht durch einen brennenden Topf mit Fett auf dem Herd. Der Flächenbrand kann schnell gelöscht werden, bevor er eine größere Schadenssumme anrichtet. Dennoch hat sich der Rauch im gesamten Küchenbereich und angrenzenden Zimmern ausgebreitet. Rußpartikel haben sich auf den Wänden, der Decke, Möbeln und anderen Oberflächen abgelagert. Durch den Rauch sind außerdem unangenehme Gerüche in den Textilien und Polstermöbeln zurückgeblieben.

  • Reinigung von Wänden und Decken: Die Feuerversicherung übernimmt die Reinigungskosten oder, falls erforderlich, das Überstreichen der durch Ruß und Rauch verschmutzten Wände und Decken.
  • Reinigung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen: Die Versicherung deckt die Kostenteile für die professionelle Reinigung von Möbeln, Teppichen, Vorhängen und anderen Einrichtungsgegenständen, die durch Rauch und Ruß betroffen sind.
  • Geruchsbeseitigung: Aufwendungen für die Beseitigung des Rauchgeruchs, der sich in Textilien und Polstermöbeln festgesetzt hat, werden ebenfalls übernommen. Dazu können spezielle Reinigungsverfahren wie Ozonbehandlungen erforderlich sein.
  • Elektorgeräteschäden: Falls elektrische Geräte durch die Rußablagerungen beschädigt wurden, etwa durch Eindringen von Ruß in die Lüftungsschlitze, werden auch diese Schadensfälle abgedeckt.

Zusätzlich mögliche Leistungen:

  • Sanierungsmaßnahmen: Wenn der Rauchschaden so stark ist, dass bestimmte Bereiche vollständig renoviert werden müssen, übernimmt die Versicherung auch diese Aufwendungen.
  • Entsorgung: Falls beschädigte Einrichtungsgegenstände nicht mehr zu reinigen sind und entsorgt werden müssen, deckt die Versicherung auch diese Kostenpunkte.

Dieses Beispiel zeigt, dass die Feuerversicherung nicht nur direkte Brandschäden, sondern auch Folgeschäden durch Rauch und Ruß abdeckt, die durch ein Feuer entstehen können. Diese Abdeckung ist wichtig, da Rauch und Ruß oft schwer zu beseitigen sind und umfassende Reinigungs- oder Sanierungsarbeiten erfordern können.

Versicherte Kosten

Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens

a) Der Versicherer ersetzt Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte.

b) Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 50.000,- Euro begrenzt; dies gilt jedoch nicht, soweit Maßnahmen auf Weisung des Versicherers erfolgt sind.

c) Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.

Aufräum- und Abbruchkosten

Als Aufräum- und Abbruchkosten werden die Aufwendungen bezeichnet, die nach einem versicherten Schadenfall anfallen, um Reste zerstörter loser versicherter Sachen (zum Beispiel Bestandteile eines abgedeckten Daches) zu entfernen oder mit dem Grund verbundene zerstörte versicherte Sachen (zum Beispiel Grundmauern) abzureißen und anschließend vom Versicherungsgrundstück zu entfernen.

Dekontamination von Erdreich

Wird Erdreich auf dem Versicherungsgrundstück infolge eines versicherten Schadenereignisses kausal im Sinne einer Dekontamination (durch biologische/chemische Schadstoffe) verunreinigt, ist die fachgerechte Prüfung, Aushebung, Entsorgung und Erneuerung versichert. Versicherungsschutz besteht jedoch nur bei behördlicher Anordnung, nicht bei bloßem Verdacht.

Wiederaufforstung von Bäumen

Werden im Rahmen eines versicherten Schadenfalls Bäume auf dem Versicherungsgrundstück so zerstört, dass sie nicht wieder nachwachsen können, leistet der Versicherer für Ersatz bis zu angegebenen Höhe.

Gasverlust

Entweicht im Rahmen eines versicherten Schadenfalls im Sinne des eigentlichen Zwecks ungenutztes und vom Versorger in Rechnung gestelltes Gas, werden die Zusatzkosten hierfür, sofern über das Tarifwerk vereinbart, bei Geltendmachung erstattet.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles

a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

b) Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles

Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.

Wie hoch sind die Kosten der Feuerversicherung?

Anhand einer Beispielrechnung wollen wir die Beiträge für eine Feuerversicherung bei der DOMCURA vergleichen. Die Angebotsvorgaben sind:

  • Gebäudeart: Einfamilienhaus
  • Baujahr des Objektes: 2018
  • Wohnfläche: 120 m²
  • Bauartklasse: BAK I
  • Versicherungswert 1914: 18.000
  • Bewohnt durch Versicherungsnehmer: Ja
  • Zahlweise: vierteljährlich

Daraus ergeben sich folgende Prämien für die drei verfügbaren Tarife:

DOMCURA EFH-Konzept Standard EFH-Konzept Komfortschutz EFH-Konzept Topschutz
Prämie € 23,09 pro Quartal € 24,55 pro Quartal € 24,92 pro Quartal

Fazit: Auf was muss ich bei der Wahl der Feuerversicherung achten?

Nicht nur die Höhe des Beitrags sollte ausschlaggebend sein, sondern auch der Einschluß folgender wichtiger Leistungen:

Grobe Fahrlässigkeit

Wird ein Gebäudeschaden durch grobe Fahrlässigkeit, das heißt das Außerachtlassung der Sorgfaltspflicht in besonderem Maße wider besseren Wissens, herbeigeführt, kürzt oder streicht der Versicherer die Entschädigung nicht. Vereinzelt sind hier jedoch maximale Entschädigungssummen vereinbart [sofern dies so ist, werden diese im Leistungsvergleich angegeben]. Beispiel für grob fahrlässiges Vorgehen: Der Versicherungsnehmer verlässt temporär das Haus – in etwa für einen Einkauf – obwohl ihm bewusst ist, dass im Wohnzimmer noch einige Teelichter brennen.

Schadenbeispiel:

Ein Bewohner eines Einfamilienhauses verlässt das Haus, nachdem er in der Küche Essen auf dem Herd gekocht hat. Dabei vergisst er, den Herd auszuschalten. Nach einiger Zeit entzündet sich das Fett in der Pfanne, was zu einem Küchenbrand führt. Der Brand breitet sich aus und beschädigt die Küche erheblich, zerstört die Küchenschränke, Geräte und verursacht Wandschäden und Deckenschäden. Auch der angrenzende Wohnbereich wird durch Rauch und Ruß in Mitleidenschaft gezogen.

  • Brandschäden in der Küche: Die Feuerversicherung deckt die Aufwendungen für den Wiederaufbau der durch das Feuer zerstörten oder beschädigten Teile der Küche, einschließlich Schränken, Arbeitsflächen und eingebauten Geräten.
  • An Wänden und Decken: Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur von Wänden und Decken, die durch das Feuer oder die Rauchentwicklung beschädigt wurden.
  • Reinigung und Sanierung: Aufwendungen für die Reinigung von Rauch- und Rußablagerungen sowie die Beseitigung von Brandgeruch werden ebenfalls abgedeckt.
  • Entsorgungs- und Aufräumarbeiten: Die Entsorgung von verbrannten Materialien und Aufräumarbeiten sind in der Regel ebenfalls versichert.

Unbenannte Gefahren

Als unbenannte Gefahren werden die nicht benannten Gefahren für das Gebäude bezeichnet, welche weder in die Grunddeckung der Wohngebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) eingestuft werden noch durch gesonderte kostenpflichtige Bausteine (bspw. Elementar und Gebäudeverglasungsbruch) explizit vereinbart werden können. Schadensfälle, die im Rahmen der Versicherungsbedingungen explizit ausgeschlossen sind, bleiben dies auch.

Schadenbeispiel:

Ein unerwartetes technisches Versagen in der Heizungsanlage eines Wohnhauses führt zu einer unkontrollierten Überhitzung und letztendlich zu einem Feuer. Der Brand entsteht nicht durch äußere Einflüsse oder menschliches Fehlverhalten, sondern durch einen internen Defekt in der Heizungssteuerung, der eine Sicherheitsabschaltung verhindert. Das Feuer verursacht erhebliche Heizungskellerschäden sowie an angrenzenden Bereichen, einschließlich der elektrischen Installation, Rohren und der Gebäudestruktur.

  • Reparatur der Gebäudestruktur: Die Versicherung deckt die Reparaturkosten der beschädigten oder zerstörten Gebäudeteile, wie Wände, Decken und Bodenbeläge.
  • Heizungsanlage und weiteren Installationen: Die Wiederherstellung oder der Ersatz der beschädigten Heizungsanlage und anderen betroffenen Installationen wird ebenfalls übernommen.
  • Reinigung und Sanierung: Kosten für die Reinigung von Rauch- und Rußablagerungen sowie die Sanierung von betroffenen Bereichen sind abgedeckt.
  • Entsorgungs- und Aufräumarbeiten: Die Entsorgung von beschädigten Materialien und die notwendigen Aufräumarbeiten sind ebenfalls versichert.

Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte nach Einbruch

Schäden zum Beispiel an Außentürzargen, Mauerwerk und Fensterrahmen durch das Eindringen unbefugter Dritter im Rahmen eines Einbruchs sind versichert.

Schadenbeispiel:

Einbrecher dringen in ein freistehendes Wohnhaus ein, indem sie ein Fenster einschlagen. Während des Einbruchs versuchen sie, einen Tresor im Haus zu öffnen. Da sie den Tresor nicht auf normale Weise öffnen können, verwenden sie Werkzeuge wie eine Flex (Winkelschleifer) und ein Brecheisen. Durch den Einsatz der Flex entsteht ein Funkenflug, der sich auf den Teppich und die Vorhänge im Raum überträgt und ein Feuer auslöst. Das Feuer breitet sich schnell auf den gesamten Raum aus und beschädigt sowohl die Inneneinrichtung als auch die bauliche Substanz des Gebäudes, einschließlich Wände, Decken und Fensterrahmen.

  • Brandschäden an der Gebäudestruktur: Die Feuerversicherung übernimmt die Reparaturkosten der beschädigten Gebäudeteile, wie Wände, Decken und Böden.
  • Fensterschäden und Türenschäden: Die Versicherung deckt auch die Aufwendungen für den Ersatz der Fenster und Türen, die durch den Einbruch und das Feuer beschädigt wurden.
  • Reinigung und Sanierung: Kosten für die Reinigung von Rauch- und Rußschäden sowie die Sanierung der betroffenen Bereiche sind abgedeckt.
  • Entsorgungs- und Aufräumarbeiten: Die Beseitigung von Brandrückständen und Aufräumarbeiten nach dem Vorfall werden ebenfalls übernommen.

Anprall fremder Kraftfahrzeuge

Gebäudebeschädigungen durch Kraftfahrzeuge . Dieser Zusatz bietet deshalb einen entscheidenden Mehrwert gegenüber der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Halters, da diese nicht zum Neuwert, sondern nur zum Zeitwert entschädigt.

Schadenbeispiel:

Ein Autofahrer verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallt gegen die Außenwand eines Wohnhauses. Der Aufprall verursacht erhebliche Schäden an der Gebäudestruktur: Die Außenmauer wird teilweise eingedrückt, ein Fenster wird zerstört, und es entstehen Risse in der Fassade. Durch den Schaden an der Wand wird auch die Dämmung des Gebäudes beschädigt, was zu weiteren Reparaturarbeiten führt. Zudem sind Teile des Innenbereichs betroffen, einschließlich einer Rissbildung an der angrenzenden Innenwand und Schäden am Bodenbelag durch die Erschütterung.

  • Reparatur der Außenmauer: Die Feuerversicherung übernimmt die Instandsetzungskosten der durch den Aufprall beschädigten Außenmauer. Dies schließt das Ausbessern von Rissen und das Wiederherstellen der strukturellen Integrität der Mauer ein.
  • Ersatz des Fensters: Die Versicherung deckt die Kosten für den Ersatz des durch den Unfall zerstörten Fensters.
  • Fassadenreparatur: Fassadenschäden, einschließlich der Wiederherstellung der Dämmung und der äußeren Oberflächen, werden ebenfalls übernommen.
  • Reparatur von Innenschäden: Schäden, die durch die Erschütterung im Innenbereich des Hauses entstanden sind, wie Risse an Innenwänden oder Beschädigungen am Bodenbelag, sind ebenfalls abgedeckt.
  • Entsorgungs- und Aufräumarbeiten: Die Versicherung übernimmt auch die Kosten für die Entsorgung von Trümmern und notwendige Aufräumarbeiten nach dem Vorfall.

Tierbissschäden wild lebender Tiere

Gebäudeschäden, den elektrischen Anlagen und Leitungen, die durch den Tierbiss wild lebender Tiere entstehen, sind bis zur angegebenen Maximalgrenze versichert. Haus- und Nutztiere gelten nicht als wilde Tiere. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Allmählichkeitsschaden durch Schädlinge. Die mitversicherten Tierarten können sich je nach Anbieter unterscheiden.

Schadenbeispiel:

In einem ländlichen Wohngebiet wird ein Haus von Mardern heimgesucht, die sich Zugang zum Dachboden verschaffen. Die Tiere knabbern an den Isolierungen von elektrischen Leitungen, die im Dachboden verlaufen. Durch die Beschädigungen an den Kabeln kommt es zu einem Kurzschluss, der schließlich einen Brand im Dachstuhl des Hauses auslöst. Dieser breitet sich aus und verursacht erhebliche Dachschäden sowie an der darunterliegenden Wohnung. Die Dachkonstruktion wird teilweise zerstört, und es entstehen Rauch- und Rußschäden in mehreren Räumen.

  • Reparatur des Dachstuhls: Die Feuerversicherung übernimmt die Aufwendungen für die Wiederherstellung oder den Austausch der beschädigten Dachkonstruktion.
  • Reparatur von Leitungen und Elektroinstallationen: Die Versicherung deckt auch die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der beschädigten elektrischen Leitungen.
  • Instandsetzung von Innenräumen: Schadensfälle durch Feuer, Rauch und Ruß in den betroffenen Innenräumen werden ebenfalls abgedeckt. Dazu gehören die Reinigung, Renovierung und, falls nötig, der Ersatz von Einrichtungsgegenständen.
  • Fassadenschäden: Schäden an der Dachhaut und anderen äußeren Gebäudeteilen, die durch den Brand entstanden sind, werden ebenfalls von der Versicherung übernommen.
  • Entsorgungs- und Aufräumarbeiten: Die Beseitigung von Brandrückständen sowie notwendige Aufräumarbeiten sind ebenfalls versichert.

Diebstahl außen angebrachter Sachen

Außen am Haus angebrachte Sachen wie zum Beispiel Beleuchtungen, Fassadenverzierungen und Hausnummernschilder oder Wetterhähne werden im Diebstahlfall bis zur angegebenen Summe entschädigt. Angebrachte Sachen sind dabei von den (nicht versicherten) losen Sachen zu unterscheiden.

Schadenbeispiel:

Ein Einfamilienhaus ist mit einer außen angebrachten, hochwertigen Kupferdachrinne und Fallrohren ausgestattet. Eines Nachts werden diese Kupferteile von Dieben gestohlen, die sich Zugang zum Grundstück verschaffen. Die Diebe entfernen die Dachrinne und die Fallrohre gewaltsam, was zu Schäden an der Fassade und dem Dachansatz führt. Die Entfernung der Dachrinne verursacht zudem einen Wasserschaden, da ein nachfolgender Regen unkontrolliert an der Fassade herunterläuft und das Mauerwerk durchnässt.

  • Reparatur der Fassade: Die Versicherung deckt die Kosten für die Instandsetzung der durch den Diebstahl verursachten Fassadeschäden, wie Kratzer oder Löcher, die durch das gewaltsame Entfernen der Kupferteile entstanden sind.
  • Reparatur des Dachansatzes: Die Instandsetzung des Dachansatzes, wo die Dachrinne entfernt wurde, wird ebenfalls übernommen, wenn Schäden durch das gewaltsame Vorgehen der Diebe entstanden sind.
  • Schaden durch Wasser: Falls durch den Diebstahl ein nachfolgender Wasserschaden entstanden ist, z. B. durch das Eindringen von Wasser ins Mauerwerk, könnten auch diese Aufwendungen abgedeckt sein.

Wie viele Brandversicherungen befinden sich im Vergleich?

  • Janitos Versicherung AG
  • InterRisk Versicherungs-AG
  • NV-Versicherungen VVaG
  • Konzept & Marketing
  • Gothaer Versicherungen
  • Domcura AG
  • Neodigital Versicherung AG
  • Alte Leipziger
  • Adam Riese GmbH
  • rhion digital

FAQ – Weitere Fragen zur Feuerversicherung

Hier informieren wir Sie über Fragen der Brandversicherung, die Versicherungsnehmer in der Regel einmal in ihrem Leben haben.

Ist eine Brandschutzversicherung Pflicht für Eigentümer eines Gebäudes?

In Deutschland ist eine spezielle Brandschutzversicherung, die ausschließlich Feuerschäden abdeckt, für Eigentümer von Gebäuden nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt jedoch eine gesetzliche Pflicht für Gebäudeversicherungen, die typischerweise auch Feuerschäden abdecken. Diese Pflicht besteht jedoch nicht bundesweit, sondern kann je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein.

Die Gebäudeversicherung ist für Immobilienbesitzer sehr empfehlenswert, da sie Gebäudeschäden durch verschiedene Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser abdeckt. Obwohl es keine bundesweite Pflicht gibt, eine Gebäudeversicherung abzuschließen, verlangen die meisten Banken bei einer Immobilienfinanzierung den Nachweis einer solchen Versicherung. Dies dient dem Schutz der Immobilie als Sicherheit für den Kreditgeber.

Früher gab es in einigen Bundesländern eine Versicherungspflicht gegen Feuer (Pflichtversicherung), die durch sogenannte Feuerversicherungsanstalten abgedeckt wurde. Diese Pflicht ist in den meisten Bundesländern jedoch abgeschafft worden.

Trotz der fehlenden Pflicht ist es für Eigentümer sinnvoll, eine umfassende Gebäudeversicherung abzuschließen, die auch den Brandschutz inkludiert. Ohne diese Versicherung können bei einem Brand erhebliche finanzielle Verluste entstehen, die schwer zu bewältigen sind.

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Brand?

Der Versicherer ersetzt

– bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Architektenhonorare sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten gehören auch zur Entschädigung.

– bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.

– bei zerstörten oder abhandengekommenen sonstigen Sachen den Wiederbeschaffungspreis für Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.

Wenn wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften technisch noch brauchbare
Sachsubstanz der versicherten Sachen für die Wiederherstellung nicht verwendet werden darf, dann erhält der Versicherungsnehmer eine entsprechende Entschädigung.

Welche Leistungen, neben der Brandschutzversicherung, können noch mit einer verbundenen Wohngebäudeversicherung beantragt werden?

Neben der Brandversicherung kann in die verbundene Wohngebäudeversicherung eine Leitungswasserversicherung, Sturmversicherung, Hagelversicherung und Elementarversicherung eingeschlossen werden.

Warum sollte man neben der Gebäudeversicherung eine Hausratversicherung besitzen?

Bei einem Brand kommt es darauf an, wer an der Einbauküche aufkommt. Die Feuerversicherung ist heutzutage meist in der Gebäudeversicherung integriert, während die Hausratversicherung Schadensfälle an beweglichen Gegenständen abdeckt.

Gebäudeversicherung (inkl. Feuerversicherung):
Diese Versicherung übernimmt Schäden an festen Bestandteilen des Gebäudes. Eine Einbauküche wird oft als fest mit dem Gebäude verbunden angesehen, da sie meist speziell für die Räumlichkeiten angefertigt und eingebaut wurde. Somit würde die Gebäudeversicherung für die Wiederbeschaffungskosten oder Reparaturen aufkommen, falls die Einbauküche durch den Brand beschädigt oder zerstört wurde.

Hausratversicherung:
Diese Versicherung deckt diverse Schadensfälle an beweglichen Gegenständen im Haushalt ab. Dazu gehören Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und in einigen Fällen auch eine Küche, wenn diese nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. Falls die Einbauküche als bewegliches Gut betrachtet wird (z. B. bei einer Mietwohnung, wo die Küche nicht Bestandteil des Mietvertrags ist), kann die Hausratversicherung für den Schaden aufkommen.

Für eine genaue Einschätzung sollte der individuelle Versicherungsvertrag geprüft oder ein Fachberater konsultiert werden.

Was mit bei einem leerstehenden Haus?

Wenn Sie über einen längeren Zeitraum eine leerstehendes Haus versichern möchten, bekommen Sie bei den meisten Versicherungen ein Problem. Natürlich haben wir auch für solche Fälle eine Lösung. So haben wir eine spezielle Wohngebäudeversicherung bei Leerstand. Hierfür benötigen wir natürlich die Versicherungssumme in Form von Wert 1914, Beschreibung der Immobilie und Fotos vom inneren der Immobilie. Leider nehmen Brände in den letzten Jahren zu und das Risiko einer Brandstiftung ist bei einem unbewohnten Haus ebenfalls gegeben. Lassen Sie sich deshalb von einen unserer Experten unverbindlich beraten.

Unser Service

Als Versicherungsmakler betreuen wir natürlich nicht nur Hausbesitzer. Unsere Kunden bekommen den gewünschten Versicherungsschutz in allen Bereichen der Vorsorge. Dazu gehören zum Beispiel Produkte, wie die private Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung, Kfz Versicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Gewässerschadenhaftpflicht. Wir helfen unseren Kunden dabei, wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung wechseln oder kündigen wollen. Auf dieser Hompage halten wir als Ratgeber einen umfangreichen Gebäudeversicherung Test für Sie bereit. Wenn Sie weitere Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, dann nehmen Sie einfach mit einer Mail Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen nicht nur den passenden Schutz zu finden, sondern Sie sparen mit uns bei Abschluss bares Geld.